Gewerbe­gebiet Ringgen­weiler

Infoseite zum geplanten Gewerbegebiet Ringgenweiler

Die Gemeinde Horgenzell plant ein Gewerbegebiet in Ringgenweiler.
Hier finden Sie Informationen, Fakten, Bedenken und alternative, konstruktive Vorschläge zu diesem Projekt insbesondere zur Zufahrt aus der Perspektive besorgter Bürger.

Aktuell

In der Gemeinderatsitzung am 21.09.2021 gab Bürgermeister Restle bekannt, dass das Regierungspräsidium eine Zufahrt vor Ringgenweiler an der Kreuzung nach Warth wieder in Betracht ziehen möchte.

Dies wäre die Variante, die von vielen Bürgern seit zwei Jahren gefordert wird.

Bisher war der Standpunkt des Regierungspräsidiums, dass sie eine Zufahrt außerorts nicht genehmigen.

Die Gemeinde Horgenzell plant seit 2019 die Zufahrt zum Gewerbegebiet Ringgenweiler zwischen der Pfärrenbacher Straße und der Bushaltestelle, mitten im Ort. Dies ist unserer Ansicht nach weder akzeptabel noch nachhaltig. Unser Vorschlag ist eine Zufahrt von Horgenzell herkommend auf der Straße nach Warth, siehe Pläne unten.

Dafür müssen wir argumentieren und kämpfen.

Die innerörtliche Zufahrt würde nur Nachteile bringen:

  • Es wird im Innerortsbereich zusätzliche Verkehrsbelastung geschaffen, insbesondere mit Schwerlast-Gewerbeverkehr.

  • Durch die Verkehrsbelastung und den Lärm sinkt die Lebensqualität für die Anwohner erheblich.

  • Gefahr für Radfahrer und Fußgänger steigt, weil zu wenig Platz für den Geh/Radweg zur Verfügung steht.

  • Das Ortsbild wird sich völlig verändert darstellen, es wird geprägt sein von Abbiegespuren.

  • Wertvolle Streuobstbäume werden unnötig gefällt.

Weitere Argumente, Fakten und Bewertungen siehe unten.

Die ursprünglich auf den 02.11.2020 angesetzte Infoveranstaltung wurde kurzfristig aufgrund der damaligen Corona-Verordnungen abgesagt.

Bis heute, Oktober 2021, wurde diese nicht abgehalten.
Ein neuer Termin wird hoffentlich rechtzeitig im Gemeindeblatt bekannt gegeben.
Nur wenn wir viele sind die Interesse zeigen und präsent sind, werden wir ernst genommen.

Es hätte trotz Corona genügend Möglichkeiten gegeben, diese Info-Veranstaltung öffentlich oder virtuell abzuhalten, wenn man es denn wollte. Zumindest hätte die Verwaltung die Fakten oder Vorhaben auf der Gemeinde-Homepage oder im Gemeindeblatt für die Bevölkerung transparent machen können.
Bürgerinformation, geschweige denn -beteiligung sieht anders aus.

Bitte gehen Sie alle zur Info-Veranstaltung über das Gewerbegebiet Ringgenweiler,

wenn sie dann entdlich Stattfinden sollte.

Folgende Bewertung der beiden Zufahrtsvarianten wurde von uns anhand allgemein üblicher Städte- und Verkehrsplanerischer Kriterien erstellt und zeigt eindeutig die Vorteile einer Außerortszufahrt.

Pro Contra

Karten zur Verdeutlichung des geplanten Gewerbegebiets

Aus Gemeindeblatt 12. Feb. 2021: Aufstellungsbeschluss zur 8. Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Ringgenweiler" der Gemeinde Horgenzell.

Bemerkung zum oben abgebildeten Geltungsbereich:

Die Zufahrt soll von der Landstraße L288 im Ort über das Flurstück 415 mit einer Abbiegespur erfolgen, siehe Karte.

Dieser Geltungsbereich umfasst nur den 1. Bauabschnitt, was auf weitere Bauabschnitte hindeutet.

Sollen auch weitere Bauabschnitte durch diese ungeeignete Zufahrt im Ort angefahren werden?

Für die 17 Bauplätze dieses 1. Bauabschnitt gab es schon 10 Interessenten (Aussage BM Reste, GR-Sitzung, 20.10.20).

Dieser Vorschlag einer alternativen Zufahrt außerorts mit Erweiterungspotential über den 1. Bauabschnitt hinaus wurde von uns Bürgern erarbeitet und zeigt eine nachhaltige Lösung die alle oben genannten Kriterien auch für die Zukunft erfüllt.

Fragen und Argumente zur Zufahrt

Eine Übersicht, welche Argumente gegen eine Zufahrt Innerorts sprechen, ist in folgender PDF-Datei zusammengefasst.